gesetzlich geschützt


   Kärntner Bergwacht

   Landesleitung
   Südbahngürtel 16
   9020 Klagenfurt
   Telefon: (0463) 36220-0
   Mail: kaerntner-bergwacht@aon.at

Landesleiter: Mag. Johannes Leitner MBA e.h.



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Befugnisse

  Bergwächterinnen und Bergwächter sind „Organe der öffentlichen Aufsicht“ und wurden, um ihre Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Natur- und Umwelt erfüllen zu können, vom Gesetzgeber mit einer Reihe von „Befehls- und Zwangsbefugnissen“ ausgestattet, wie

  • Anhalterecht
  • Recht zur Feststellung der Identität von Verdächtigen
  • Recht zur Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäcksstücken
  • Recht zum Betreten von Grundstücken
  • Beschlagnahmungsrecht
  • Festnahmerecht


  • Sie sind als „Beamte“ im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen und genießen in Ausübung ihres Dienstes den „besonderen Schutz“, den das Strafgesetzbuch und das Sicherheitspolizeigesetz für Beamte festgelegt haben.
         

     

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