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Befugnisse
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Bergwächterinnen und Bergwächter sind „Organe der öffentlichen Aufsicht“
und wurden, um ihre Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der
Rechtsvorschriften zum Schutz der Natur- und Umwelt erfüllen zu können,
vom Gesetzgeber mit einer Reihe von „Befehls- und Zwangsbefugnissen“ ausgestattet, wie
Anhalterecht
Recht zur Feststellung der Identität von Verdächtigen
Recht zur Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäcksstücken
Recht zum Betreten von Grundstücken
Beschlagnahmungsrecht
Festnahmerecht
Sie sind als „Beamte“ im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen
und genießen in Ausübung ihres Dienstes den „besonderen Schutz“,
den das Strafgesetzbuch und das Sicherheitspolizeigesetz für Beamte festgelegt haben.
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