|
|
Legitimationen
|
|
BergwächterInnen sind verpflichtet, beim Einschreiten
- egal ob das Einschreiten in Uniform oder Zivilkleidung erfolgt -
das amtliche Dienstabzeichen zu tragen oder vorzuweisen
und über Verlangen auch den amtlichen Dienstausweis vorzuweisen.
Diese Verpflichtungen bestehen nur gegenüber angehaltenen Personen, nicht aber
gegenüber Personen die an der Beanstandung bzw. Amtshandlung nicht beteiligt sind.
Seit Dezember 2008 sind nachfolgend abgebildete Dienstausweise und Dienstabzeichen gültig.

Zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen bei dienstlicher Verwendung durch Bergwächter wurden die nachstehend
abgebildeten Kennzeichnungstafeln im Format A6 zur Verfügung gestellt.

Diese Tafeln dürfen ausschließlich von Bergwächter/innen, dessen/deren Dienstnummer auf der
Tafel aufgedruckt ist, bei dienstlichen Anlässen in Verbindung mit dem Dienstabzeichen und dem Dienstausweis
verwendet werden.
Das Kopieren und Nachmachen von Ausweisen, Einsatztafeln und anderen dienstlichen Legitimationen ist nicht gestattet.
Das Logo bzw. Wappen der Kärntner Bergwacht ist gesetzlich geschützt.
|
|
|