top of page

Kärntner Bergwacht

Die Kärntner Bergwacht ist eine Organisation, die vom Land Kärnten mit Landesgesetz als Aufsichtswachkörper im Natur- und Umweltschutz in der Rechtsform einer „Körperschaft öffentlichen Rechts“ eingerichtet wurde.
Rechtsgrundlage: Kärntner Bergwachtgesetz – K-BWG, LGBl. Nr. 25/1973 idF. LGBl. Nr. 56/2018

Morgen-Nebel über Wald

Unsere Ziele

Die Natur als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen; Ihre Vielfalt, Eigenart , Schönheit und den Artenreichtum der heimischen Flora und Fauna zu erhalten; der Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken und sowohl in der freien Natur, als auch im unmittelbaren Lebensbereich der Bevölkerung störende Eingriffe und Verunstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verhindern.

Im Bergwachtgesetz ist die Verpflichtung der Bergwächter:innen festgelegt, Übertretungen der im  Abschnitt "Einsatzbereich" angeführten Rechtsvorschriften der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, die dann ein Verwaltungsstrafverfahren und wenn dies  notwendig ist, auch ein Beseitigungs- bzw. Wiederherstellungsverfahren einleitet.

Die Bergwächter:innen ist ermächtigt, von einer Anzeige abzusehen und mit einer Aufmerksammachung  vorzugehen, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen der Übertretung geringfügig sind. Von dieser Ermächtigung wird in der Praxis häufig Gebrauch gemacht, da die Aufklärung und Erziehung im Vordergrund steht.

Aufgaben und Einsatzbereich

Die Unterstützung der vom Land Kärnten zu wahrenden Interessen des Umweltschutzes und die Unterstützung der Landesbehörden in diesem Bereich.

Die Koordinierung der Tätigkeit der Bergwächter:innen, deren Ausbildung und Weiterbildung und

die Abgabe von Stellungnahmen zu Fragen des Umweltschutzes.

Die Mitwirkung an der Aufklärung der Bevölkerung, sowie die Durchführung und Mitwirkung an Aktionen zum Schutz der Umwelt

Mitarbeiter:innen

Die Mitarbeiter:innen der Kärntner Bergwacht sind die von den Bezirksverwaltungsbehörden 
nach entsprechender Ausbildung und Ablegung einer Eignungsprüfung bestellten und angelobten Bergwächter:innen, die ihren Dienst zum Schutz von Natur- und Umwelt ehrenamtlich - also ohne Entlohnung - versehen.

Befugnisse & Legitimation

Bergwächterinnen und Bergwächter sind „Organe der öffentlichen Aufsicht“ und wurden, um ihre Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Natur- und Umwelt erfüllen zu können, vom Gesetzgeber mit einer Reihe von „Befehls- und Zwangsbefugnissen“ ausgestattet, wie
 

  • Grundstücke bei Erhebungen und Kontrollen zu betreten

  • Personen anzuhalten, deren Identität zu überprüfen und sie zum Sachverhalt zu befragen

  • Gegenstände vorläufig zu beschlagnahmen

  • Personen vorläufig festzunehmen

  • Gepäckstücke und Fahrzeuge zu durchsuchen

  • Organstrafverfügungen und Sicherheitsleistungen einzuheben.​

Zu den Pflichten der Bergwächter zählen:

  • Übertretungen der Schutzvorschriften festzustellen

  • Übertretungen selbst zu ahnden oder den Behörden anzuzeigen

  • die Amtsverschwiegenheit zu wahren

  • beim Einschreiten das Dienstabzeichen sichtbar zu tragen oder vorzuweisen und auf Verlangen den Dienstausweis vorzuweisen

Sie sind als "Beamte" im Sinne des Strafgesetzbuchen anzusehen und genießen in Ausübung ihres Dienstes den "besonderen Schutz", den das Strafgesetzbuch und das Sicherheitspolizeigesetz für Beamte festgelegt haben.

bottom of page